Gültig ab: 1. Januar 2024 | tapgo GmbH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der tapgo GmbH (nachfolgend "Entrix" oder "wir") und ihren Kunden über die Lieferung und Installation von Sicherheitssystemen, elektronischen Schlössern, Zutrittssystemen sowie die Erbringung von IT-Services.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder eine bestimmte Annahmefrist gesetzt ist.
(2) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und den technischen Spezifikationen.
(2) Wir erbringen folgende Leistungen:
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu Preisanpassungen führen.
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(2) Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Techniker nach vorheriger Terminabsprache.
(3) Der Kunde hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Installation zu schaffen (Stromversorgung, Netzwerkanbindung, Zugang zu den Räumlichkeiten).
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(1) Wir gewährleisten die Funktionsfähigkeit der gelieferten Systeme für die Dauer von 24 Monaten ab Installation.
(2) Bei Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Änderungen oder normaler Abnutzung.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
(2) Für sonstige Schäden haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
(2) Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(3) Bei der Installation von Systemen mit Datenverarbeitung schließen wir bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:
tapgo GmbH
E-Mail: benedikt@tap-go.eu
Telefon: +49 170 7213996